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Deine monatlichen Zahlungen: So funktioniert die Abrechnung

Geldthemen können manchmal trocken sein, aber wir machen es dir so übersichtlich wie möglich.

Wie wird die monatliche Rate für das E-Auto bezahlt?

Das ist das Geniale an der Gehaltsumwandlung: Du musst keinen Dauerauftrag einrichten und bekommst von uns keine monatlichen Rechnungen.

Die Zahlungen laufen komplett automatisiert über deine reguläre Lohnabrechnung. Dein Arbeitgeber zieht den vereinbarten Bruttogehaltsumwandlungsbetrag einfach jeden Monat direkt von deinem Bruttolohn ab, bevor Steuern und Sozialabgaben berechnet werden.

Muss ich noch Lohnsteuer oder Sozialabgaben auf die Rate zahlen?

Nein, und genau hier liegt dein großer finanzieller Vorteil! Da dein Bruttogehalt um die Rate reduziert wird, zahlst du auf diesen umgewandelten Betrag weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungsbeiträge (wie Kranken-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung).

Wie wird das E-Auto als „geldwerter Vorteil“ versteuert?

Da dir dein Arbeitgeber einen Firmenwagen zur Verfügung stellt, den du auch privat nutzen darfst, musst du diesen Vorteil versteuern – das ist der sogenannte „geldwerte Vorteil“.

Der E-Auto-Vorteil: Weil du ein rein elektrisches, emissionsfreies Auto fährst, profitierst du von extrem niedrigen Steuersätzen. Aktuell versteuerst du in der Regel nur 0,25 % des Bruttolistenpreises (bei Fahrzeugen bis 100.000 €) statt der vollen 1,0 %, die für Verbrenner anfallen würden.

Kann sich meine monatliche Rate im Laufe der Zeit ändern?

Grundsätzlich bleibt deine vereinbarte Rate über die gesamte Laufzeit stabil. Allerdings behält sich dein Arbeitgeber vertraglich vor, den Bruttogehaltsumwandlungsbetrag anzupassen, falls sich rechtliche Rahmenbedingungen ändern. Dazu gehören beispielsweise:

  • Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer

  • Anpassungen bei der Kfz-Steuer oder Versicherungssteuer

  • Änderungen der Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung

Was passiert mit zusätzlichen Kosten (z. B. Knöllchen oder Mehrkilometer)?

Nicht alles ist durch die monatliche Rate abgedeckt. Kosten, die du selbst verursachst, wie zum Beispiel Strafzettel oder Mautgebühren zahlst du auch selbst. Kosten bei Selbstverschulden nach Unfällen oder am Ende der Laufzeit fällige Mehrkilometer werden dir in der Regel als Nettoabzug direkt von deiner Gehaltsabrechnung abgezogen. Dein Arbeitgeber verrechnet diese Posten also einfach mit deinem nächsten Nettogehalt.

Wann startet die Gehaltsumwandlung und wann wird die erste Rate abgezogen?

  • Startpunkt ist die Fahrzeugübergabe: Die Gehaltsumwandlung beginnt exakt an dem Tag, an dem du dein E-Auto offiziell von uns in Empfang nimmst.
  • Keine Anzahlung vorab: Du musst vor der Auslieferung keinerlei Anzahlung, Kaution oder Startgebühr leisten.
  • Der erste Gehaltsabzug: Der erste Einbehalt erfolgt mit der nächstmöglichen Gehaltsabrechnung deines Arbeitgebers nach der Auslieferung. Je nachdem, an welchem Tag im Monat dein Auto geliefert wird und wie die Stichtage deiner Lohnbuchhaltung liegen, siehst du den Abzug im selben oder im darauffolgenden Monat auf deinem Lohnzettel.
  • Anteilige Abrechnung im ersten Monat: Nimmst du dein E-Auto mitten im Monat entgegen (z. B. am 15. des Monats), wird die Gehaltsumwandlung für diesen ersten Monat selbstverständlich nur anteilig (taggenau) berechnet.