Zu Content springen
Deutsch
  • Es gibt keine Vorschläge, da das Suchfeld leer ist.

Führerschein & Zusatzfahrer: Wer darf das E-Auto fahren?

Alter, Fahrpraxis und Zusatzfahrer: Die Richtlinien für die Nutzung deines E-Autos auf einen Blick.

Welche Voraussetzungen muss mein Führerschein erfüllen?

Damit du (und eventuelle Zusatzfahrer) das E-Auto fahren dürft und über unsere Flottenversicherung voll abgesichert seid, müssen folgende Kriterien zwingend erfüllt sein:

  • Das Alter: Du bist bei Vertragsbeginn zwischen 21 und 75 Jahre alt. (Das absolute Höchstalter bei Vertragsende liegt bei 78 Jahren).
  • Die Fahrpraxis: Du besitzt deinen Führerschein ununterbrochen seit mindestens zwei (2) Jahren.
  • Keine Probezeit: Führerscheine, die sich noch auf Probe (oder in einer verlängerten Probezeit) befinden, werden für unser Programm ausdrücklich nicht akzeptiert.
  • Die Herkunft: Deine Fahrerlaubnis ist uneingeschränkt gültig und wurde in Deutschland oder einem anderen Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ausgestellt.

Wie wird mein Führerschein vor der Fahrzeugübergabe geprüft?

  • Der Vorab-Check: Bevor dir das Fahrzeug überlassen wird, führen wir eine erste Führerscheinkontrolle für dich und deinen ggfs. eingetragenen Zusatzfahrer durch. Du bist vertraglich verpflichtet, uns hierfür deine Zustimmung zu erteilen und mitzuwirken, damit wir unserer gesetzlichen Sorgfaltspflicht nachkommen können.
  • Die Auslieferung: Am Tag der Fahrzeugübergabe musst du dem ausliefernden Dienstleister deinen gültigen Führerschein zwingend im Original vorzeigen. Ohne Vorlage des Führerscheins darf dir das Fahrzeug nicht übergeben werden.

Wie streng sind die Regeln bei Punkten in Flensburg oder Fahrverboten?

Unsere Versicherung prüft die Verkehrshistorie sehr genau. Du bist fahrberechtigt, solange folgende Limits nicht überschritten werden:

  • Punkte in Flensburg: Du darfst maximal drei (3) Punkte im offiziellen Fahreignungsregister (FAER) haben. Bei 4 oder mehr Punkten bist du leider von der Nutzung ausgeschlossen.
  • Fahrverbote: Du darfst in den letzten fünf (5) Jahren kein Fahrverbot erhalten haben, das zwei (2) Monate oder länger dauerte.
  • Führerscheinentzug: Dir darf in den letzten fünf (5) Jahren nicht mehr als einmal die Fahrerlaubnis entzogen worden sein.

Wer darf als Zusatzfahrer eingetragen werden?

Du möchtest das E-Auto auch mal abgeben? Das ist unter festen Regeln möglich:

  • Wer darf fahren? Als Zusatzfahrer akzeptieren wir ausschließlich deinen Ehepartner oder Lebenspartner.
  • Gleicher Haushalt: Der Zusatzfahrer muss zwingend an derselben Adresse gemeldet sein und im selben Haushalt leben wie du.
  • Gleiche Kriterien: Dein Partner muss exakt dieselben Führerschein- und Alterskriterien erfüllen wie du selbst (Mindestalter, Fahrpraxis, keine Probezeit, Flensburg-Limits etc.).

Gibt es Personen, die komplett vom Fahren ausgeschlossen sind?

Ja, es gibt eine besondere Ausnahme in unseren Versicherungsbedingungen, selbst wenn alle obigen Punkte erfüllt sind:

  • 🎭 Personen des öffentlichen Lebens (wie z. B. Profisportler, Schauspieler, bekannte Musiker) sind von der Nutzung des Fahrzeugs im Rahmen unseres Programms aus versicherungsrechtlichen Gründen leider komplett ausgeschlossen.