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title: Vertragsänderungen - persönliche Umstände
description: Was bei Elternzeit, Langzeitkrankheit oder Jobwechsel mit deinem Leasingvertrag passiert – inklusive Schutz vor Kündigungsgebühren.
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# Vertragsänderungen - persönliche Umstände

## Elternzeit und längere Krankheit - deine persönlichen Daten anpassen

### **Endet mein Leasingvertrag automatisch, wenn ich das Unternehmen verlasse?**

Ja, dein Fahrervertrag ist direkt an dein Arbeitsverhältnis gekoppelt. Sobald dein Arbeitsverhältnis endet – ganz egal, ob durch deine eigene Kündigung, einen Aufhebungsvertrag oder eine Entlassung –, endet auch die Fahrzeugüberlassung automatisch an deinem letzten Arbeitstag. Eine separate Kündigung des Auto-Vertrags ist nicht nötig.

### **Wann und wie muss ich das E-Auto zurückgeben?**

- **Das Timing:** Alle Inklusivleistungen und dein Versicherungsschutz enden an deinem letzten offiziellen Arbeitstag. Bitte nutze das Fahrzeug danach nicht mehr.
- **Die Abholung:** Wir von Octopus EV stimmen rechtzeitig einen Termin mit dir ab und holen das E-Auto spätestens an deinem letzten Arbeitstag bei dir ab.

### **Muss ich bei einer Kündigung eine teure Vertragsstrafe oder Gebühr zahlen?**

Hier kommt das große Octopus-Sicherheitsnetz ins Spiel: unser **Verzicht auf Kündigungsentschädigung**.

Normalerweise kostet eine vorzeitige Vertragsbeendigung eine Gebühr von **50 % der verbleibenden Leasingraten**. Da wir diese Gebühr deinem Arbeitgeber berechnen, würde er sie plangemäß von deinem Gehalt abziehen. Aber wir lassen dich und deinen Chef nicht im Regen stehen:

- **Du bist seit mehr als 6 Monaten dabei (Schutz greift):** Liegen zwischen der Fahrzeugübergabe und dem Wirksamwerden deiner Kündigung deines Arbeitsvertrags (oder Entlassung) **mindestens sechs (6) Monate**, erlassen wir deinem Arbeitgeber diese Kündigungsgebühr komplett. Du haftest dann lediglich für bereits angefallene Kosten, gefahrene Mehrkilometer oder Schäden am Auto, die über die normale Abnutzung hinausgehen.
- **Du bist in den ersten 6 Monaten (Schutz greift nicht):** Wenn du das Unternehmen in den ersten sechs Monaten nach der Fahrzeugübergabe verlässt, greift der Schutz noch nicht. In diesem Fall wird die Kündigungsgebühr (50 % der verbleibenden Raten) fällig.

### **Ich gehe in unbezahlte Elternzeit. Darf ich mein E-Auto behalten?**

Ja, vorausgesetzt du bist auch hier schon mehr als 6 Monate dabei. Wenn du dann Elternzeit nimmst (gesetzliche Elternzeit; Teilzeit während der Elternzeit zählt nur dann dazu, wenn dein Entgelt durch die Gehaltsumwandlung unter den gesetzlichen Mindestlohn sinkt), hast du zwei Möglichkeiten:

- **Die Schutz-Optionen:** Wenn du unbezahlte Elternzeit nimmst (oder in Teilzeit während der Elternzeit arbeitest und dein verbleibendes Einkommen dadurch unter den gesetzlichen Mindestlohn fallen würde), hast du zwei faire Möglichkeiten:
- **Option 1 (Auto behalten):** Du kannst das Fahrzeug für **maximal zwölf (12) Monate** ab Beginn deiner Elternzeit (bzw. ab dem Absinken deines Gehalts unter die Schwellenwerte) behalten und weiter nutzen. Die monatlichen Raten laufen in dieser Zeit weiter und werden von deinem Arbeitgeber übernommen.
- **Option 2 (Auto zurückgeben):** Du kannst das Fahrzeug im Rahmen einer vorzeitigen Kündigung ohne Vertragsstrafe an uns zurückgeben.
- **Wichtig – Die Steuer:** Wenn du dich dafür entscheidest, das Auto während der Elternzeit weiterzunutzen, musst du im Vorfeld mit deinem Arbeitgeber eien Regelung treffen, wie mit der anfallenden Lohnsteuer für den geldwerten Vorteil umgegangen wird.
- **Vertragsende:** Sollte deine reguläre Leasinglaufzeit während deiner Elternzeit enden, musst du das Fahrzeug ganz normal zurückgeben.

### **Wie funktioniert der „Bindungs-Bonus“ für meinen Arbeitgeber bei Elternzeit?**

- **Voraussetzung:** Der Schutz gilt wie bei der Kündigung erst, wenn du schon mindestens 6 Monate dabei bist.
- **Die Raten-Fortzahlung:** Wenn du das E-Auto während der Elternzeit weiterfährst, zahlt dein Arbeitgeber die monatlichen Raten zunächst ganz normal an uns weiter.
- **Die Gutschrift nach Rückkehr:** Sobald du wieder an deinen Arbeitsplatz zurückkehrst, schreiben wir von Octopus EV deinem Unternehmen die in der Zwischenzeit gezahlten Leasingraten wieder gut – und zwar für **bis zu 12 Monatsraten**. Das ist unser Hebel für eine starke Mitarbeiterbindung, der deinen Arbeitgeber zunächst nichts kostet.

### **Ich bin länger krankgeschrieben und erhalte Krankengeld. Was passiert mit dem Auto?**

- **Die Gehaltsschwelle:** Solange du Krankengeld beziehst, das über dem vereinbarten Gehaltsumwandlungsbetrag liegt, läuft deine Gehaltsumwandlung einfach ganz normal weiter.
- **Der Schutz bei Krankengeld:** Sobald dein Gehalt auf das gesetzliche Krankengeld umgestellt wird (also nach dem Ende der Entgeltfortzahlung) oder dein Nettogehalt unter den Mindestlohn bzw. die Pfändungsfreigrenze sinkt, greift auch hier unser Schutznetz. Du hast wieder zwei Optionen:
- **Option 1 (Auto behalten):** Du kannst das E-Auto für **maximal drei (3) Monate** ab Beginn deiner Abwesenheit kostenfrei behalten.
- **Option 2 (Auto zurückgeben):** Du kannst den Vertrag vorzeitig beenden und das Fahrzeug ohne jede Strafzahlung an uns zurückgeben.
- **Steuer & Laufzeitende:** Auch im Krankheitsfall musst du deinem Arbeitgeber die anfallende Lohnsteuer für den geldwerten Vorteil erstatten, wenn du das Auto behältst. Endet die Vertragslaufzeit während deiner Langzeitkrankheit, muss das Auto wie geplant zurückgegeben werden.

### **Bekommt mein Arbeitgeber auch bei Krankheit die Raten erstattet?**

- **3 Monate Gutschrift:** Ja, wenn du das Fahrzeug während deiner Langzeitkrankheit behältst und weiternutzt, zahlt dein Arbeitgeber die Raten zunächst weiter. Nach deiner erfolgreichen Rückkehr an den Arbeitsplatz schreiben wir deinem Unternehmen die gezahlten Beträge für **maximal drei (3) Kalendermonate** wieder gut.

### **Muss ich nach meiner Rückkehr aus der Elternzeit oder Krankheit etwas beachten?**

- **Die 3-Monats-Sperrfrist:** Wenn du dein E-Auto während deiner Elternzeit oder Langzeitkrankheit behalten hast und dann an deinen Arbeitsplatz zurückkehrst, muss ein Zeitraum von **drei (3) Monaten** vergehen, bevor dein Arbeitgeber den Verzicht auf Kündigungsentschädigung für dich erneut in Anspruch nehmen kann. Solltest du also direkt nach deiner Rückkehr regulär kündigen oder entlassen werden, greift der Schutz vor der vorzeitigen Kündigungsgebühr in diesen ersten 3 Monaten noch nicht wieder.

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