Kratzer, Dellen & kleine Schäden
Egal ob ein kleiner Parkrempler oder ein größerer Kratzer – hier erfährst du, wie wir mit Schäden umgehen.
Ich habe beim Parken eine kleine Delle oder einen Kratzer verursacht. Was muss ich tun?
- Meldepflicht: Bitte stelle sicher, dass du jeden Schaden innerhalb von 24 Stunden meldest. Ungemeldete Schäden können am Ende der Laufzeit zu Nachzahlungen führen.
- Der Weg zur Meldung: Ruf einfach unsere Schaden-Hotline 📞 +49 89 38037512
(Aus dem Ausland: +49 221 148-35803) an. Das Team bespricht mit dir, ob der Schaden sofort repariert werden muss oder bis zum Vertragsende warten kann.
Welche Kratzer und Dellen gelten bei der Rückgabe als „akzeptabel“?
Normale Gebrauchsspuren entstehen ganz einfach, wenn du dein Auto im Alltag nutzt (mehr Infos dazu findest du im unserem Katalog zur Fahrzeugrückgabe ). Am Ende deines Vertrags checken wir den Zustand des Fahrzeugs. Dabei schauen wir auf das Alter, die Kilometer und wie gut du es gepflegt hast. Etwaige Kosten, welche entsprechend dem Katalog unter normale Gebrauchsspruren fallen, stellen wir natürlich nicht in Rechnung. Das Ganze unterscheidet sich aber von echten Schäden, die durch konkrete Ereignisse entstehen – wie einen Unfall, falsche Lagerung, zu groben Umgang oder Nachlässigkeit.
Kann ich den Schaden nicht einfach schnell selbst per „Smart-Repair“ fixen lassen?
Vorsicht: Das ist keine gute Idee. Laut Schadenskatalog werden Smart-Repair-Arbeiten (wie Spotlackierungen oder das Herausdrücken von Dellen ohne Lackieren) bei der Rückgabe immer zu 100 % berechnet. Überlasse Reparaturen daher bitte ausschließlich den von Octopus EV zugelassenen Partnerwerkstätten. Melde dich einfach bei uns, wir finden den richtigen Partner.
Was passiert, wenn am Ende der Laufzeit doch ein paar Schäden da sind?
- Die 500-Euro-Schadensfreigrenze: Wenn dein Vertrag regulär bis zum Ende durchläuft, gibt es ein tolles Sicherheitsnetz: Schäden bis zu einer Höhe von 500 € (netto) werden dir pauschal erlassen. Erst wenn die Reparaturkosten darüber liegen, musst du die Differenz zahlen.
- Ausnahme vorzeitige Kündigung: Wenn du das Fahrzeug vorzeitig zurückgibst (z. B. wegen eines Jobwechsels), gilt diese Freigrenze nicht. In diesem Fall musst du alle Schäden ab dem ersten Euro voll bezahlen.